Ihr Engagement ist verbunden mit erheblichen steuerlichen Vorteilen!

Zuwendungen an gemeinnützige Vereine für einen „guten Zweck“, wie auch an den “Förderverein Palliative Patienten-Hilfe Hanau e.V.”, können als Sonderausgaben steuermindernd gelten gemacht werden!

Spenden

Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat.

Sie möchten den Förderverein Palliative Patienten-Hilfe Hanau e.V. finanziell unterstützen:

Spendenkonto Nr. 59261 bei der Sparkasse Hanau
Bankverbindung: IBAN DE52 5065 0023 0000 0592 61 | BIC: HELADEF1HAN

Höhe der Abzugsfähigkeit

Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an gemeinnützige Vereine können nach § 10b Abs. 1 EstG bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.

Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Dies gilt auch für den Mitgliedsbeitrag an den Förderverein Palliative Patienten-Hilfe Hanau e. V.!

Detaillierte Auskünfte oder Berechnungen zur steuerlichen Behandlung von Spenden erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.